Vorwort Stiftungsratspräsident

Dr. iur. HSG Martin Schmid Präsident der Stiftung Kantonsspital Graubünden

Das Jahr 2 der Pandemie war für das Kantonsspital Graubünden auch das Jahr gewichtiger Entscheidungen für die Zukunft. Entscheide, die es ermöglichen, dass wir im Kantonsspital Graubünden auch in Zukunft qualitativ hochstehende Medizin für die gesamte Bevölkerung in der Region Südostschweiz vor Ort anbieten können. Sie ahnen es: Es geht um die geplante Übernahme des Betriebs des Spitals Walenstadt und den Kauf der Klinik Gut. Gerne gehe ich auf das Thema Walenstadt ein, während unser CEO Hugo Keune zusätzlich auch den Kauf der Klinik Gut AG beleuchtet.

Dr. Martin Schmid

«Das Jahr 2 der Pandemie war für das Kantonsspital Graubünden auch das Jahr gewichtiger Entscheidungen für die Zukunft.»

Dr. iur. HSG Martin Schmid Präsident der Stiftung Kantonsspital Graubünden

Ein wesentlicher Grund für diese Entscheide liegt in unserer Region selber: Der Kanton Graubünden wächst demographisch deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt. Zudem ist die Versorgungsdichte im Kanton Graubünden gerade auch aufgrund der geographischen Lage und der grossen Distanzen bereits hoch. Das KSGR verliert heute nur schon aufgrund des Bevölkerungswachstums relativ zu den übrigen Zentrumsspitälern an Grösse. Das ist mit Blick auf die Möglichkeit, hier bei uns hochspezialisierte Medizin anzubieten und talentierte medizinische Fachleute zu gewinnen, keine gute Entwicklung. Daher ist klar: Wenn das KSGR die Möglichkeit hat, in einem Gebiet, das zwar ausserhalb des Kantons liegt, in dem die Bevölkerung aber wachsen wird, tätig zu werden und damit sein Einzugsgebiet für Zentrumsfälle zu vergrössern, muss das KSGR zur Sicherstellung des eigenen Betriebs eine solche Chance nutzen. Dies immer zugunsten einer wohnortsnahen, hochstehenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Südostschweiz.

Eine solche attraktive, bevölkerungsreiche und wachsende Region ist das Sarganserland. Mit der Übernahme des Spitals Walenstadt gehen wir vom KSGR einen ersten Schritt in die Zukunft einer regionalen Gesundheitsversorgung vor Ort mit Zentrumsanbindung. Die Übernahme hat Modellcharakter, weil sie eben schon heute die künftige Entwicklung auf dem Gesundheitsmarkt vorwegnimmt: Das KSGR versteht seine Rolle als Zentrumsspital über die Kantonsgrenzen hinaus, indem es das Regionalspital – hier das Spital Walenstadt – an standortnahe, hochstehende medizinische Leistungen inkl. hochspezialisierter Medizin – wie das in Chur erfolgt – anbindet. Die Zukunft liegt nach meiner Auffassung in solchen Netzwerken eines Betreibers mit mehreren Standorten und nicht einer reinen Zentralisierung. Die medizinischen Behandlungen sollen je nach Schwere des Falles an verschiedenen Orten durchgeführt werden, anstatt alle Fälle unabhängig des Schweregrades nur noch an einem einzigen Ort zu konzentrieren. Das ist unsere Philosophie, die wir auch im Projekt Walenstadt umsetzen wollen.

Aus diesen Gründen haben wir uns entschlossen, das Projekt Walenstadt weiterzuführen und unter Vorbehalt aller zustimmenden Entscheide am Standort Walenstadt ab dem 1.1.2023 für die Bevölkerung des Sarganserlandes durch das KSGR folgende stationäre und ambulante Angebote anzubieten: Allgemeinchirurgie (Viszeral- und Unfallchirurgie), Orthopädie; Allgemeinmedizin, Akutgeriatrie, Palliative Care und Dialyse; allgemeine Frauenmedizin ohne stationäre Geburtshilfe.

Die Entscheidung zugunsten der Übernahme und Integration des Standorts Walenstadt in das KSGR birgt auch Risiken. Das KSGR wird Investitionen tätigen müssen und die operative Führung wird anspruchsvoll sein. Ohne nachhaltige finanzielle Ergebnisse ist ein langfristiger Spitalbetrieb nicht möglich. Deswegen hat der Verwaltungsrat des KSGR verschiedene Voraussetzungen festgehalten, die aus seiner Sicht für den Erfolg und damit die Umsetzung des Vorhabens entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere die betriebliche Freiheit zur Weiterentwicklung des Angebotes am Standort Walenstadt und die sich an der schnellstmöglichen Spitalversorgung für die Patient:innen orientierende Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst, ebenso wie die Übernahme der Kosten für die Umsetzung des Projekts und für die Restrukturierung durch den Kanton St. Gallen. Das KSGR wird aus betrieblichen Gründen auch die Liegenschaft in Walenstadt übernehmen. Die ersten politischen Entscheidungen fallen anfangs Mai 2022 im Regierungsrat des Kantons St. Gallen. Formal verabschiedet wird der Entscheid gegen Ende 2022 im Kantonsrat St. Gallen.

All dies war und ist ohne die hervorragenden Mitarbeitenden des KSGR nicht möglich und wird es auch in Zukunft nicht sein. Deswegen – gerade auch nach zwei Jahren Pandemie, die das ganze Personal aufs Äusserste gefordert haben – danke ich im Namen des ganzen Verwaltungs- und Stiftungsrates allen Mitarbeitenden herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz. Wir sind tief beeindruckt: Vielen, vielen Dank.

Dr. Martin Schmid, Stiftungsratspräsident

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